Hinweisgeberschutzsystem der Universität Regensburg
Der gesetzlichen Hinweisgeberschutz dient dazu, dass gesetzlich definierte Verstöße wirksam aufgedeckt und unterbunden werden können.
Verstoß melden
Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.
Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeitern unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden.
Verstöße können alle die im Hinweisgeberschutzgesetz gemeldeten sein.
Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.
Externe Meldestellen
Neben der internen Meldung besteht auch die Möglichkeit einer externen Meldung.
Eine Übersicht externer Meldestellen finden Sie auf den Seiten des Bundesmisteriums für Jusitiz.
Besonders hinweisen möchten wir Sie auch auf folgende etablierte Hinweisgebersysteme – nationale wie solche auf EU-Ebene. Bezüglich der einschlägigen Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union finden sie hier weitergehende Informationen:
Organe der Europäischen Union:
Einrichtungen der Europäischen Union:
- zur Internetseite der Europäischen Ombudsstelle
- zur Internetseite des Europäischen Datenschutzbeauftragten
Sonstige Stellen der Europäischen Union:
- zur Internetseite der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA)
- zur Internetseite des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF)
- zur Internetseite der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA)
- zur Internetseite der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)
- zur Internetseite der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
- Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundeskartellamt
Bitte beachten Sie, dass die interne Meldestelle regelmäßig den Verfall besser aufklären und zielgenauer Folgemaßnahmen treffen können.
Mündliche Meldungen
Wir bieten zwar keine unmittelbare Möglichkeit für mündlicher Meldungen an. Sie können jedoch den Hinweis in Form einer Audiodatei im Rahmen der Meldung abgeben oder um eine persönliche Zusammenkunft bitten.
Persönliche Zusammenkunft
Im Rahmen der Meldung können Sie alternativ zur digitalen Meldung um eine Zusammenkunft bitten.
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